Schwimmschule Lorenzen
Stand: 26.08.2026 – gültig ab 01.09.2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Schwimmkurse, Wassergewöhnung, Aquafitnesskurse sowie sonstige Kurs-, Trainings- und Ausbildungsangebote der Schwimmschule Lorenzen.
Maßgeblich für Kursart, Kursmodell, Umfang, Termine, Kursort und Preis sind das jeweilige Kursangebot, die Buchungsbestätigung sowie gegebenenfalls individuell getroffene Vereinbarungen.
Individuelle Vereinbarungen zwischen der Schwimmschule und dem Vertragspartner haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Teilnehmende Person ist die Person, die tatsächlich an dem gebuchten Angebot teilnimmt.
Bei minderjährigen teilnehmenden Personen wird der Vertrag grundsätzlich durch einen gesetzlichen Vertreter oder eine andere zur Buchung berechtigte volljährige Person abgeschlossen.
Die buchende volljährige Person ist Vertragspartner der Schwimmschule, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Die Rechnung wird kursorganisatorisch grundsätzlich unter dem Namen der teilnehmenden Person geführt. Dies ändert bei minderjährigen Teilnehmenden nichts daran, dass die vertraglichen Zahlungspflichten den jeweiligen Vertragspartner treffen.
Die Rechnung kann unabhängig davon durch den Vertragspartner oder durch eine dritte Person, insbesondere Eltern, Großeltern oder andere Angehörige, beglichen werden.
Die Zahlung durch eine dritte Person begründet kein eigenes Vertragsverhältnis zwischen dieser Person und der Schwimmschule.
Die Eintragung in eine Warteliste ist kostenlos und unverbindlich.
Durch die Eintragung entsteht weder ein Kursvertrag noch ein Anspruch auf einen bestimmten Kursplatz, Kursbeginn oder eine bestimmte Kurszeit.
Personen auf der Warteliste werden informiert, sobald ein nach Alter, Ausbildungsstand, Kursstufe und Verfügbarkeit geeigneter Kursplatz angeboten werden kann.
Die Reihenfolge auf der Warteliste allein begründet keinen Anspruch auf die Vergabe eines bestimmten Kursplatzes. Bei der Kursplatzvergabe können insbesondere Alter, Ausbildungsstand, Kursstufe und zeitliche Verfügbarkeit berücksichtigt werden.
Änderungen der hinterlegten Kontaktdaten sollen der Schwimmschule möglichst unverzüglich mitgeteilt werden.
Besteht kein weiteres Interesse an einem Kursplatz, soll eine Abmeldung von der Warteliste erfolgen.
Eine allgemeine Anfrage oder die Eintragung in eine Warteliste stellt noch keine verbindliche Kursbuchung dar.
Übersendet die Schwimmschule ein konkretes Kursplatzangebot mit Angaben insbesondere zur Kursart, zum Kursmodell, zum Kursbeginn bzw. zu den Terminen und zum Preis, kann dieses innerhalb der darin genannten Frist angenommen werden.
Im Kursplatzangebot bzw. spätestens vor der verbindlichen Buchung wird kenntlich gemacht, ob es sich um einen zeitlich abgeschlossenen Kurs oder einen Kursblock innerhalb einer fortlaufenden Kursgruppe handelt.
Der Vertrag kommt mit Zugang der fristgerechten ausdrücklichen Annahme des Kursplatzangebotes bei der Schwimmschule zustande, sofern im jeweiligen Angebot nichts Abweichendes bestimmt wurde.
Erfolgt eine Anmeldung über ein allgemeines Anmeldeformular auf der Website, stellt diese grundsätzlich ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Der Vertrag kommt in diesem Fall erst durch eine Buchungs- oder Teilnahmebestätigung der Schwimmschule zustande, sofern der konkrete Buchungsprozess nicht ausdrücklich einen unmittelbar verbindlichen Vertragsschluss vorsieht.
Vertragliche Erklärungen können insbesondere per E-Mail, über die Website oder über andere von der Schwimmschule angebotene elektronische Kommunikationswege erfolgen.
Mündliche Vereinbarungen sollen aus Beweisgründen anschließend in Textform bestätigt werden.
Die bei Vertragsschluss geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden vor Abgabe der verbindlichen Erklärung zugänglich gemacht.
Die Schwimmschule unterscheidet zwischen zeitlich abgeschlossenen Kursen und fortlaufenden Kursgruppen.
Zeitlich abgeschlossene Kurse haben einen festgelegten Kursbeginn, eine bestimmte Anzahl von Unterrichtsterminen und ein festgelegtes Kursende.
Der Vertrag endet mit Durchführung des letzten vereinbarten Unterrichtstermins automatisch. Eine Kündigung ist hierfür nicht erforderlich.
Fortlaufende Kursgruppen bestehen organisatorisch über mehrere einzelne Kursblöcke hinweg.
Die organisatorische Fortführung einer Kursgruppe bedeutet keine automatische Verlängerung des individuellen Kursvertrages.
Innerhalb einer fortlaufenden Kursgruppe wird jeweils nur der ausdrücklich vereinbarte Kursblock gebucht.
Ein Kursblock kann insbesondere vier oder acht reguläre Unterrichtstermine sowie gegebenenfalls einen ausdrücklich angebotenen Ersatztermin umfassen.
Nach Abschluss eines Kursblocks kann die Teilnahme nach erneuter Absprache mit der Schwimmschule um einen weiteren Kursblock, insbesondere um weitere vier oder acht Termine, fortgesetzt werden.
Ein weiterer Kursblock kommt ausschließlich durch eine erneute ausdrückliche Vereinbarung zwischen dem Vertragspartner und der Schwimmschule zustande.
Eine automatische Vertragsverlängerung findet nicht statt.
Ohne Vereinbarung eines weiteren Kursblocks endet der bestehende Vertrag mit dem letzten Termin des bereits gebuchten Kursblocks automatisch.
Für jeden weiteren Kursblock gelten die bei dessen Vereinbarung vereinbarten Termine, Preise und Vertragsbedingungen.
Inhalt und Umfang des jeweiligen Angebots ergeben sich aus der Kursbeschreibung und der Buchungsbestätigung.
Die dort angegebenen Alters-, Schwimm- und sonstigen Teilnahmevoraussetzungen sind einzuhalten.
Die Schwimmschule schuldet die fachgerechte Durchführung des vereinbarten Unterrichts.
Ein bestimmter Lernerfolg innerhalb einer bestimmten Anzahl von Unterrichtseinheiten wird nicht geschuldet.
Insbesondere besteht kein Anspruch darauf, innerhalb eines bestimmten Kurses oder Kursblocks ein bestimmtes Schwimmabzeichen oder eine bestimmte Schwimmstufe zu erreichen.
Schwimmabzeichen werden nur vergeben, wenn die hierfür geltenden Anforderungen tatsächlich erfüllt wurden.
Die Schwimmschule kann aus pädagogischen oder sicherheitsrelevanten Gründen eine Einordnung in eine andere geeignete Leistungsgruppe empfehlen.
Ein Anspruch auf Unterricht durch eine bestimmte Lehr- oder Trainingskraft besteht nicht. Geeignete Ersatzkräfte können eingesetzt werden.
Die Höhe der Kursgebühr ergibt sich aus dem jeweiligen Kursangebot bzw. der Buchungsbestätigung.
Ob Eintrittsgelder, Abzeichen, Materialien oder sonstige Zusatzleistungen in der Kursgebühr enthalten sind, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
Leistungen, die nicht ausdrücklich als enthalten bezeichnet sind, sind nicht automatisch Bestandteil der Kursgebühr.
Rechnungen werden kursorganisatorisch grundsätzlich unter dem Namen der teilnehmenden Person geführt.
Die Rechnung kann vom Vertragspartner oder von einer dritten Person beglichen werden.
Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig und spätestens innerhalb von fünf Kalendertagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen, sofern keine abweichende individuelle Zahlungsfrist vereinbart wurde.
Bei der Zahlung ist die auf der Rechnung angegebene Rechnungsnummer als Verwendungszweck anzugeben.
Individuell vereinbarte Zahlungsfristen oder Zahlungsaufschübe haben Vorrang.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für deren Erbringung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vereinbart wurde, besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Dies betrifft insbesondere entsprechend terminierte Schwimmkurse, Wassergewöhnungsangebote und Aquafitnesskurse.
Die nachfolgenden Stornierungsmöglichkeiten werden hiervon unabhängig freiwillig durch die Schwimmschule eingeräumt.
Eine Stornierung muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zugang der Stornierung bei der Schwimmschule.
Die Stornierungsfrist richtet sich danach, ob ein zeitlich abgeschlossener Kurs oder ein Kursblock innerhalb einer fortlaufenden Kursgruppe gebucht wurde.
Ein gebuchter Kursblock innerhalb einer fortlaufenden Kursgruppe kann bis spätestens 24 Stunden vor Beginn des ersten Termins des jeweiligen Kursblocks kostenfrei storniert werden.
Dies gilt insbesondere für entsprechend angebotene fortlaufende Kursgruppen an den Standorten Uhrenblock und Zeit Ahoi!.
Für jeden neu ausdrücklich vereinbarten Kursblock beginnt eine eigene Stornierungsfrist.
Ein zeitlich abgeschlossener Kurs kann bis spätestens 7 Kalendertage vor Beginn des ersten Kurstermins kostenfrei storniert werden.
Diese Regelung gilt auch für zeitlich abgeschlossene Kurse an den Standorten Uhrenblock und Zeit Ahoi!.
Für besondere Kursangebote kann im jeweiligen Kursangebot ausdrücklich eine abweichende Stornierungsfrist vereinbart werden.
Erfolgt eine Stornierung nach Ablauf der jeweils geltenden kostenfreien Stornierungsfrist, bleibt der Anspruch der Schwimmschule auf die vereinbarte Vergütung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich bestehen.
Die Schwimmschule berücksichtigt dabei insbesondere ersparte Aufwendungen sowie eine mögliche anderweitige Vergabe des frei gewordenen Kursplatzes.
Kann der frei gewordene Kursplatz ab einem bestimmten Zeitpunkt dauerhaft an eine andere teilnehmende Person vergeben werden, wird dies bei der Berechnung des noch geschuldeten Betrages berücksichtigt.
Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis gestattet, dass der Schwimmschule kein oder ein wesentlich geringerer wirtschaftlicher Ausfall entstanden ist.
Gesetzliche Rechte zur außerordentlichen Kündigung oder sonstigen Vertragsbeendigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.
Kann eine teilnehmende Person einen einzelnen vereinbarten Unterrichtstermin aus persönlichen Gründen nicht wahrnehmen, bleibt der vereinbarte Vergütungsanspruch grundsätzlich bestehen.
Dies gilt insbesondere bei Krankheit, Urlaub, privaten Terminen oder anderen Umständen aus dem persönlichen Bereich der teilnehmenden Person.
Eine anteilige Erstattung der Kursgebühr für selbst versäumte Unterrichtstermine erfolgt grundsätzlich nicht.
Eine Abmeldung von einem einzelnen Unterrichtstermin stellt keine Stornierung des gesamten Kurses oder Kursblocks dar.
Besteht für das jeweilige Angebot ausdrücklich eine Ersatzterminregelung, gelten ergänzend die Bestimmungen des folgenden Abschnitts.
Bei Kursangeboten, die ausdrücklich mit 8 Terminen + 1 Ersatztermin, 8+1 oder einer vergleichbaren Ersatzterminregelung angeboten werden, umfasst der Kurs acht reguläre Unterrichtstermine und einen vorgesehenen Ersatztermin.
Der Ersatztermin dient dazu, höchstens einen selbst versäumten regulären Unterrichtstermin des jeweiligen Kursblocks nachzuholen.
Werden mehrere reguläre Termine versäumt, entsteht kein Anspruch auf mehrere Ersatztermine.
Ein nicht benötigter Ersatztermin begründet keinen Anspruch auf Auszahlung, Erstattung, Gutschrift oder Übertragung auf einen späteren Kursblock.
Wird auch der angebotene Ersatztermin nicht wahrgenommen, besteht kein Anspruch auf einen weiteren Ersatztermin.
Ein Anspruch auf Teilnahme an einem bestimmten anderen Kurs oder zu einer bestimmten Uhrzeit besteht nicht.
Bei Kursangeboten, für die ausdrücklich kein Ersatztermin vorgesehen ist, besteht bei selbst versäumten Unterrichtseinheiten kein Anspruch auf Nachholung.
Die Schwimmschule kann einzelne Unterrichtseinheiten oder ganze Kurse aus wichtigem organisatorischem oder tatsächlichem Grund absagen, unterbrechen oder verschieben.
Hierzu gehören insbesondere:
Erkrankung oder kurzfristiger Ausfall einer Lehr- oder Trainingskraft,
technische Störungen,
Schließung oder Nichtverfügbarkeit des Schwimmbades,
behördliche Maßnahmen,
höhere Gewalt,
oder eine zu geringe Teilnehmerzahl bei einem geplanten Kurs.
Die Schwimmschule informiert die betroffenen Personen so früh wie unter den jeweiligen Umständen möglich.
Fällt eine Unterrichtseinheit aus Gründen aus, die dem Verantwortungsbereich der Schwimmschule zuzurechnen sind, wird grundsätzlich ein Ersatztermin angeboten.
Kann eine geschuldete Unterrichtseinheit nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums nachgeholt werden, wird die darauf entfallende Kursgebühr anteilig erstattet oder nach Vereinbarung gutgeschrieben.
Ein bereits im jeweiligen Kursangebot ausdrücklich vorgesehener Ersatztermin kann auch zur Nachholung eines durch die Schwimmschule ausgefallenen Termins verwendet werden, sofern dadurch die ausdrücklich zugesagte Ersatzmöglichkeit für selbst versäumte Termine nicht unangemessen beeinträchtigt wird.
Kurszeiten, Kursräume oder eingesetzte Lehrkräfte können aus organisatorischen Gründen in zumutbarem Umfang geändert werden.
Gesetzliche Rechte des Vertragspartners bei erheblichen Änderungen bleiben unberührt.
Den Anweisungen der Schwimmlehrer, Trainer und des jeweiligen Badpersonals ist Folge zu leisten.
Dies gilt insbesondere für sicherheitsrelevante Anweisungen.
Die jeweils geltende Haus- und Badeordnung des genutzten Schwimmbades ist einzuhalten.
Die teilnehmende Person bzw. bei minderjährigen Teilnehmenden deren gesetzliche Vertreter sind dafür verantwortlich, dass eine Teilnahme gesundheitlich vertretbar ist.
Bestehen gesundheitliche oder sonstige Einschränkungen, die für die sichere Durchführung des Unterrichts relevant sein können, muss die Schwimmschule vor Beginn der betreffenden Unterrichtseinheit in dem hierfür erforderlichen Umfang informiert werden.
Personen mit akuten ansteckenden Erkrankungen oder anderen Zuständen, die nach der jeweiligen Haus- oder Badeordnung einer Teilnahme entgegenstehen, dürfen nicht am Kurs teilnehmen.
Bei minderjährigen Teilnehmenden übernimmt die Schwimmschule die Aufsicht grundsätzlich mit der Übernahme des Kindes durch das Kurs- bzw. Ausbildungspersonal und für die Dauer der eigentlichen Unterrichtseinheit.
Vor der Übernahme sowie nach Beendigung der Unterrichtseinheit liegt die Aufsichtspflicht wieder bei den Erziehungsberechtigten bzw. den von ihnen beauftragten Begleitpersonen.
Für Umkleide-, Dusch- und sonstige nicht unmittelbar vom Kursbetrieb erfasste Bereiche übernimmt die Schwimmschule grundsätzlich keine gesonderte Aufsicht, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart oder mitgeteilt wurde.
Bei Kursen, bei denen die Anwesenheit oder aktive Teilnahme einer Begleitperson Bestandteil des Kurskonzeptes ist, ist die vorgesehene Begleitperson während des Kurses erforderlich.
Teilnehmende dürfen weder den Kursbetrieb noch sich selbst oder andere Personen gefährden.
Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen Anweisungen, Sicherheitsregeln oder die Haus- und Badeordnung kann die Schwimmschule die teilnehmende Person von einer Unterrichtseinheit ausschließen.
Soweit nach Art und Schwere des Verstoßes möglich und zumutbar, erfolgt zuvor eine Ermahnung.
Bei unmittelbarer Gefahr für die teilnehmende Person oder andere Personen ist ein sofortiger Ausschluss aus der betreffenden Unterrichtseinheit zulässig.
Bei wiederholten oder besonders schwerwiegenden Verstößen kann die Schwimmschule den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich beenden.
Gesetzliche Rechte der Beteiligten bleiben unberührt.
Die Schwimmschule haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
Die Schwimmschule haftet ebenfalls unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer schuldhaften Pflichtverletzung der Schwimmschule, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet die Schwimmschule auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der Beschäftigten, Lehrkräfte, Trainer, gesetzlichen Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Schwimmschule.
Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
Für Kleidung, Wertgegenstände und sonstige persönliche Gegenstände sind die teilnehmenden Personen bzw. deren Begleitpersonen selbst verantwortlich.
Für Verlust oder Beschädigung persönlicher Gegenstände haftet die Schwimmschule ausschließlich nach Maßgabe der Haftungsbestimmungen in Abschnitt XV.
Personenbezogene Daten werden entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.
Die Verarbeitung erfolgt insbesondere, soweit dies für die:
Bearbeitung von Anfragen und Wartelisten,
Organisation und Durchführung der Kurse,
Kommunikation,
Vertragsabwicklung,
Rechnungsstellung und Zahlungsabwicklung sowie
Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen
erforderlich ist.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind der Datenschutzerklärung der Schwimmschule Lorenzen zu entnehmen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Ein hiervon abweichender Gerichtsstand wird nur vereinbart, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 26.08.2026
Gültig ab: 01.09.2026
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